Spezialkompetenzen

Steuerliches Gesellschaftsrecht

Sie wissen bei der Unternehmensgründung noch nicht, welche Rechtsform für Sie in Frage kommt? Wir erarbeiten mit Ihnen die sowohl steuerlichrechtlich als auch handelsrechtlich (Haftung) ideale Unternehmensstruktur. Bei Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft (z.B. Limited) arbeiten wir mit renommierten Kooperationspartnern zusammen. Hierbei begleiten wir Sie mit unserem Know-How während der Gründungsphase bis hin zur Wahrnehmung Ihrer laufenden steuerlichen Pflichten (z.B. Erstellen der Jahresabschlüsse, Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuererklärung).

Die Verbindung Ihrer Vorstellungen mit unserer Erfahrung, wird das tragfähige Fundament Ihres zukünftigen Unternehmens sein.

Betreuung bei Wechsel der Unternehmensform

Häufig gibt es betrieblich oder privat veranlasste Umstände, welche auf die bisher bestehende Unternehmensform unmittelbar einwirken. Bei verzögerter Reaktion auf diese Veränderungen, kann sich eine geminderte Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens ergeben. Wir begegnen diesen Veränderungen u.a. mit einer neuen Rechtsform für Ihr Unternehmen, welche wir unter Berücksichtigung aller relevanten Lebensverhältnisse, gezielt wählen (so genannte Umwandlungen).

Umwandlungen nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) kommen insbesondere bei Fusionen, Neugründungen, Abspaltungen, Ausgliederungen und dem Formwechsel in Betracht.

Beratung in Erbschaftsteuerangelegenheiten

Die Erbschaftsteuer hat sowohl den unentgeltlichen Vermögensübergang unter Lebenden (Schenkung), als auch den Erwerb von Todeswegen (Erbfall) zum Besteuerungsgegenstand. Die Praxis zeigt aufgrund der Komplexität des Erbschaftsteuerrechtes, sowie der damit zusammenhängenden Bewertungsmethoden, dass es vor Eintritt einer Schenkung bzw. des Erbfalles vorausschauende Maßnahmen zu ergreifen gilt.

Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang sowohl für betriebliche als auch für private Vermögensübertragungen individuelle Lösungen an.

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge erfolgt in der Regel, wenn der Vermögensübergeber zu Lebzeiten u. a. seine späteren Erben im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge mit betrieblichem Vermögen z. B. Gewerbebetrieben oder deren Anteile bedenkt.

Eine Übertragung auf die folgende Generation birgt steuerliche Risiken, die es gilt im Vorfeld zu erkennen und durch fachgerechte Umsetzung steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten steuerneutral zu halten.

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Verhältnisse optimale und steuerlich ausgewogene Lösungen.

Internationales Steuerrecht

Da wir in Südbaden im sog. Dreiländereck leben (BRD-CH-FR) gewinnt eine solide Beratung für grenzüberschreitende Sachverhalte umso mehr an Bedeutung, als dass Sie unmittelbar als Einkommensbezieher, z.B. Arbeitseinkommen aus der Schweiz oder aus Frankreich erzielen. Dies hat zur Folge, dass Sie als Grenzgänger einkommensteuerlichen Spezialregelungen unterliegen.

Hier bieten wir Ihnen unser Know-How bei der Gestaltung Ihrer steuerlichen und grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Insbesondere im Bereich der hier greifenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist eine vorausschauende Beratung notwendig um steuerliche Belastungen zu minimieren.

Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen die von uns betreuten Unternehmen laufend über die häufig unübersichtlichen grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen im Rahmen der Umsatzbesteuerung (z.B. Umsatzsteuervergütungsverfahren, Bestimmung des Leistungsortes etc.) fachgerecht zu beraten.

Beratung bei Immobilienbesitz

Sie sind Eigentümer von Immobilien?

Dann kommen Sie zu uns. Wir beraten Sie in allen relevanten Fragen rund ums Haus:

  • Veräußerungsgeschäfte
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Zuordnung von Immobilien zum Unternehmensbereich
  • Einkommen- und umsatzsteuerliche Intensivberatung
  • Grundbesitz als Altervorsorge

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